Diese Seite verwendet Frames. Frames werden von Ihrem Browser aber nicht
unterstützt.
| |
Ambulantes Operieren
Wir beraten Sie gern zu allen baulich/räumlichen Fragen
des Ambulanten Operierens! Rufen Sie uns doch einfach an: 0431-7103203
Hier finden Sie eine Auswahl der Vorschriften/ Gesetzen:
(sowie die entsprechenden Anforderungen an das Raumprogramm)
|
|
|
Vereinbarung von
Qualitätssicherungsmaßnahmen bei ambulanten Operationen (im Strukturvertrag als verbindlich festgelegt)
... hier ein Beispiel für diese
Vereinbarung
§ 6
Organisatorische, bauliche, apparativ- technische und hygienische
Anforderungen, Notfälle (3) Bauliche Anforderungen
Operationsraum
Personalumkleidebereich mit Waschbecken und Vorrichtung zur
Durchführung der Händedesinfektion
Geräte- und Vorratsraum
Sterilisierraum mit Aufbereitungsbereich
Entsorgungs- und Putzraum
ggf. Ruheraum/ Aufwachraum für Patienten
Umkleidebereich für Patienten
|
|
|
Anforderungen
der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen
(RKI- Richtlinie)
... hier geht´s zur RKI- Richtlinie
"Anforderungen der Hygiene bei Operationen und
anderen invasiven Eingriffen"
Unterscheidung der
Voraussetzungen nach Operationen und Eingriffen:
|
Operationen
Operationsraum
Patientenumkleideraum mit zugeordnetem WC, evtl. gleichzeitig Ruheraum
Personalumkleideraum
Ein-/
Ausleitungsraum
Geräte-/ Lagerraum
Aufbereitungsraum für Instrumente mit Trennung rein/ unreine Funktionen
Waschraum
Entsorgungs- und Putzmittelraum
|
Eingriffe
Eingriffsraum
Raum
zum Umkleiden und zur Vorbereitung des Patienten
Umkleideraum für Personal einschl. Möglichkeit zur Händedesinfektion und
zur Entsorgung
Fläche für Lagerung, Entsorgung und Aufbereitung von Geräten, Material
ggf.
Ruheraum für Patienten
Das
Handwaschbecken kann auch im Eingriffsraum installiert sein.
|
Handelt es sich bei den von Ihnen durchgeführten Maßnahmen um Eingriffe
oder Operationen?
|
|
|
Strukturvertrag
nach § 73a SGBV zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den
Krankenkassen abgeschlossen
... hier
z.B. der
Strukturvertrag zwischen der
Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und dem BKK
Landesverband Nord
§ 5 Allgemeine
Zugangsvoraussetzungen und Qualitätsanforderungen
(1) …
(2) Die Teilnehmer
müssen die Anforderungen der „Vereinbarung von
Qualitätssicherungsmaßnahmen bei ambulanten Operationen“ gemäß
des „Vertrages über das ambulante Operieren im Krankenhaus“ nach §
115b Abs. 1 SGB V erfüllen.
|
|
Unser Angebot/ Schlagwörter:
- Labore, Möblierung
Labor, Medizinische Geräte, Brutschrank, Steri, Autoclav, Desinfektion,
Steri- Räume, MPG- konform
Einrichtung:
- Arztbedarf, Ärztebedarf,
Praxiseinrichtung, Arzteinrichtung, Aerzteeinrichtung, medizinische
Ausstattung, facharztspezifische Planung, Ärzteeinrichtung, Entwurf, Planung,
Design, Gestaltung, Objekteinrichtung, Medizinbedarf, Ausstattung,
Praxisausstattung, Arztausstattung, Ärzteausstattung, Innenarchitektur,
Architektur, Medizintechnik, Sanitätsbedarf, Gesetze, Richtlinien,
Allgemein:
- Arzt, Ärzte, Arztpraxis, Praxis,
Praxen, Arztpraxen, K-LINE, Praxislösungen GmbH
- Kiel, Hamburg, Schleswig- Holstein, Eckernförde, Rendsburg,
Neumünster, Lübeck, Eutin, Sylt, Laboe, Norddeutschland, Nord,
Niedersachsen, Mecklenburg- Vorpommern, Westerland
-
Medizinproduktegesetz, MPG