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1. Allgemeines
Ausschließlich nachstehende Bedingungen gelten für unsere
Geschäftsbeziehungen, soweit nicht in besonderen Fällen Abweichendes
ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Unseren
Geschäftsbedingungen widersprechende Geschäftsbedingungen unserer
Geschäftspartner haben auch dann keine Gültigkeit, wenn wir nicht
ausdrücklich widersprechen.
Die Rechte unseres Vertragspartners aus dem Vertrag sind nicht
übertragbar. Beratungen, Planungen und Vorschläge durch uns sind nur
dann verbindlich, wenn sie im Rahmen eines Liefervertrages,
Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages erfolgen. Kommt es nach
einer Beratung, Durchführung einer Planung und Ausarbeitung von
Vorschlägen nicht zu einem Vertragsabschluß der vorgenannten Art,
kann sich der Kunde nicht auf das Ergebnis unserer Beratungs- und
Planungsarbeit berufen.
Die Sicherung der Daten, die vor oder nach unserer Lieferung oder Installation von
dem Kunden gespeichert worden sind oder werden, ist ausschließlich
Obliegenheit des Kunden.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Nebenabreden und
Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Lager Kiel. Bei Änderung der Preise
der Lieferanten und Kostenerhöhung zwischen Vertragsabschluß und
Lieferung oder Leistung behalten wir uns Preisänderungen vor, wenn
die Lieferung oder Leistung später als 4 Monate nach
Vertragsabschluß erfolgt oder im Rahmen eines
Dauerschuldverhältnisses erbracht wird. Schulungsguthaben kann
individuell in Anspruch genommen werden. Es handelt sich um kein
Schulungspaket.
4. Lieferung
Die Transportgefahr geht in Geschäften mit Vertragspartnern, die
nicht Verbraucher sind, mit der Absendung der Ware auf den Besteller
über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
Versicherungen schließen wir nur auf Verlangen des Vertragspartners
auf dessen Kosten ab. Bei Lieferung unter 50,- € Nettowarenwert
berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 3,50€. Für Eil-,
Express- und Flugfracht oder Flugpostsendungen, Nachnahmen und
sonstige besondere Beförderungen und Zustellungen werden
entsprechende Mehrkosten berechnet.
5. Lieferfristen
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Verhindern höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstige
Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt
nicht abwenden können — gleich, ob in unserem Betrieb oder bei einem
Lieferanten eingetreten — wie Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in
der Rohmaterialbeschaffung, Energiemangel, behördliche Maßnahmen,
Einstellung der Produktion beim Vorlieferanten, nicht richtige und
rechtzeitige Selbstbelieferung, die Erfüllung unserer Liefer – und
Leistungspflicht, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener
Weise.
6. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen
sind, wenn nicht anders vereinbart, spätestens 10 Tage nach
Rechnungszugang zu zahlen. Wir sind berechtigt, bei
Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, ab dem 11. Tag nach
Rechnungszugang 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu berechnen. Bei
Verbrauchern sind wir 30 Tage nach Rechnungszugang oder nach
Rechnungsdatum berechtigt, 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu
verlangen. Wechsel, Schecks oder ähnliche Zahlungsmittel werden nur
nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Daraus
entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug oder werden nach
Vertragsabschluß Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in
Frage stellen, werden sämtliche Forderungen – bei vorheriger anderer
Vereinbarung - sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder erstrangige
Sicherheiten auszuführen Die Geltendmachung weiterer Ansprüche
bleibt hiervon unberührt.
Unser Vertragspartner kann nur mit von uns anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte hat unser Vertragspartner, der Unternehmer
ist als Kaufmann, wenn der Vertrag zum Betriebe seines
Handelgewerbes gehört, nur dann, wenn ihm von uns anerkannte oder
rechtskräftig festgestellte Forderungen aus demselben
Vertragsverhältnis zustehen. Für Kunden, die nicht Unternehmer sind,
sind Zurück-behaltungsrechte ausgeschlossen, wenn sie nicht auf
demselben Vertragsverhältnis beruhen.
7. Mängelhaftung
Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu
untersuchen. Mängelrügen wegen offen-sichtlicher Pflichtverletzungen
müssen unverzüglich schriftlich bei uns vorgebracht werden. Andere
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden
können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen.
Wenn unser Geschäftspartner nicht Verbraucher ist, erfüllen wir bei
Vorliegen von Mängeln eines Werkes oder einer Kaufsache nach, indem
wir nach unserer Wahl die fehlerhaften Teile ersetzen oder diese
instand setzen. Bei Handelsgeschäften hat der Kunde schadhafte
Teile kostenfrei einzusenden und die Kosten für die Rücksendung
instand gesetzter oder ausgetauschter Erzeugnisse zu tragen.
Für von uns gelieferte gebrauchte Erzeugnisse an Geschäftspartner,
die nicht Verbraucher sind, wird, wenn nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart ist, keine Gewähr übernommen.
Unsere etwaige Gewährleistung für gebrauchte Sachen, die nicht nach
obiger Bestimmung ausgeschlossen ist, verjährt 1 Jahr nach Übergabe,
bei Verbrauchern 1 Jahr nach Ablieferung. Andere als die
vorgenannten Gewährleistungsanspruche — insbesondere auch
Schadensersatzansprüche — des Bestellers sind ausgeschlossen. Das
gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
eine Beschränkung oder ein Ausschluss der Haftung in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht möglich ist und damit zwingend gehaftet
wird (siehe Nr. 8 Haftung).
Unberührt von diesen Haftungsbeschränkungen bleiben die zwingenden
gesetzlichen Vorschriften für Verbraucher, insbesondere die
Vorschriften des BGB für den Verbrauchsgüterkauf.
8. Haftung
Wir haften nicht
für Schäden, die aus der mangelnden Sicherung der Daten durch
unseren Kunden (Nr. 1 Allgemeines) entstehen, soweit wir diese
Pflicht nicht vertraglich übernommen haben. Bei elektromedizinischen
Geräten und bei EDV-Anlagen, insbesondere bei der Hardware, wird
keine Haftung für Schäden übernommen, die durch eine fehlerhafte
elektrische Hausinstallation sowie durch elektrostatische Ladungen
entstanden sind, soweit dieser Umstand für uns nicht erkennbar war.
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im
folgenden: Schadensersatzansprüche) gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis
und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers und der Gesundheit gehaftet wird. Der typische vorhersehbare
Schaden schließt den Vermögensschaden nicht ein. Eine Änderung der
Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden. Soweit den Bestellern
Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für
Mängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Nr. 7. Bei
Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die
gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus
welchem Rechtsgrunde, und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks
sowie bis zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften unser Eigentum, §
449 BGB. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch
als Sicherung. Die Be- und Verarbeitung, Montage oder sonstige
Verwertung unserer Vorbehaltsware im Sinne des § 950 BGB erfolgt
stets für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Der
Besteller darf die gelieferte Ware nur im Rahmen des normalen
Geschäftsverkehrs weiter veräußern oder be- oder verarbeiten, und
zwar nur solange, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber aus
anderen Lieferverträgen fristgemäß nachkommt. Der Besteller darf mit
seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Pfändungen der
Vorbehaltsware hat der Besteller uns unverzüglich anzuzeigen. Der
Besteller tritt schon hiermit bis zur Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber alle aus
dem Weiterverkauf oder der Be- oder Verarbeitung entstehenden
Forderungen gegen seinen Abnehmer mit sämtlichen Nebenrechten an uns
ab. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, uns
nicht gehörenden Waren, veräußert, gilt die Abtretung der Forderung
in Höhe des dem Besteller in Rechnung gestellten Preises unserer
Vorbehaltsware. Das gilt auch für Forderungen des Bestellers gegen
seinen Abnehmer, wenn unsere Ware durch Verbindung mit einem
Grundstück dessen wesentlicher Bestandteil wird. Der Besteller ist
zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware
unbeschadet unseres eigenen Eigentumsvorbehaltes solange ermächtigt,
wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß
nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Besteller seinem Abnehmer die
Abtretung der Forderungen an uns anzuzeigen und uns die zur
Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen
Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Wir sind
berechtigt, den Abnehmer des Bestellers von der Abtretung zu
benachrichtigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten
unsere Forderungen um mehr als 20 %‚ verpflichten wir uns, auf
Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende
Sicherheiten freizugeben
10. Rücknahme von Waren
Rücknahmen von
vertragsgemäß gelieferten Waren sind, wenn nichts anderes
schriftlich vereinbart wird, ausgeschlossen. Schriftlich vereinbarte
Rücknahmen sind auch nur dann möglich, wenn die Ware in
einwandfreiem Zustand in Originalverpackung bei uns kostenfrei
angeliefert wird. Eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des
Brutto-Listenpreises für Rücknahmen gilt als vereinbart. Es bleibt
dem Kunden frei, nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden
entstanden ist. Zurückgegebene schadhafte Ware wird auf Kosten des
Bestellers instand gesetzt. Sonderanfertigungen, bereits benutzte
Ware sowie einmalige Software-Lizenzgebühren sind grundsätzlich von
einer Rücknahme ausgeschlossen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist Kiel. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich
Scheck- und Wechselklagen ist, sofern der Kunde Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen
Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, Kiel.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den
Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen in seinen übrigen Teile verbindlich. Das gilt nicht,
wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für einen
Vertragspartei darstellen würde.
Stand: März 2002
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